Pressemitteilung 01/2025

Deutscher Gehörlosen-Bund: Hörende verdienen – Gehörlose bleiben außen vor

Zum Auftritt des Start-ups alangu in der „Höhle der Löwen“

Berlin, 22.10.2025

„Gut gebrüllt, Löwen!“

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (DGB) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des investierenden Kreises in der Sendung „Die Höhle der Löwen“, keinen Deal mit dem Start-up alangu GmbH einzugehen. Diese Ablehnung war nicht nur wirtschaftlich nachvollziehbar, sondern moralisch, kulturell und ethisch absolut richtig.

Das Unternehmen alangu präsentierte eine Plattform, die behördliche Online-Informationen mithilfe eines digitalen Avatars automatisiert in Gebärdensprache übersetzen soll – für 900.000 Euro bei zehn Prozent Firmenanteilen.

Technische Grenzen bleiben – echte Barrierefreiheit sieht anders aus

Auch wenn alangu mit moderner KI-Technologie wirbt: Die derzeitigen Gebärdensprach-Avatare sind nur eingeschränkt verständlich und für viele Anwendungen nicht ausreichend. Sie können Mimik, Mundbilder, Raumbezüge und Emotionen bislang nicht natürlich wiedergeben – gerade dort, wo es auf Präzision und Verständlichkeit ankommt, etwa in behördlichen oder medizinischen Situationen. Technische Lösungen wie Avatare können derzeit keine echte Barrierefreiheit gewährleisten – sie entsteht erst durch menschliche, gebärdensprachkompetente Vermittlung und Verantwortung.

Daten, Macht und Kontrolle

Die von alangu genutzten Gebärdensprach-Daten stammen aus der Community – oft gegen nicht angemessene Bezahlung im Vergleich zu ihrer Bedeutung. Doch die Frage bleibt offen: Wem gehören diese Daten? Wer kontrolliert ihre Nutzung, wer profitiert davon? Wenn gehörlose Menschen Daten liefern, aber weder Kontrolle noch Gewinnbeteiligung haben, ist das nichts anderes als digitale Entmündigung.

Kein Einzelfall – strukturelles Problem in der Inklusionsbranche

Hinter dem Start-up stehen mehrere hörende gründende Personen, die selbst keine Gebärdensprache beherrschen, während die gehörlose Fachperson mit entscheidender Expertise nicht am Unternehmen beteiligt ist. Selbst die investierenden Personen erkannten darin ein Problem – und lehnten ab.

Die Löwen hatten offenbar einen guten Riecher, als sie die fehlende Beteiligung der gehörlosen Person bemängelten – denn das scheint kein Einzelfall, sondern Teil eines wiederkehrenden Musters zu sein. Nach öffentlich zugänglichen Informationen war die yomma GmbH, ein von gehörlosen Fachpersonen geführtes Unternehmen, bis Mitte 2024 mit 42,5 Prozent an der alangu GmbH beteiligt. Im Juni 2024 gingen diese Anteile an die Mocito GmbH über, deren Gesellschafter zugleich die Inhaber der Charamel GmbH sind – einem weiteren Partnerunternehmen von alangu. Über die näheren Hintergründe dieser Anteilsübertragung ist bislang nichts bekannt. Fest steht jedoch, dass mit dem Ausscheiden von yomma als gehörlosem Partnerunternehmen die direkte Verankerung der alangu in der Gebärdensprach-Gemeinschaft verloren ging.

Aus Sicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes ist dieser Vorgang kein persönlicher Konflikt, sondern ein bezeichnendes Beispiel für strukturelle Ausschlussmechanismen: „Gehörlose Fachkompetenz wird zunächst eingebunden, um Glaubwürdigkeit zu schaffen, anschließend aber aus Entscheidungsstrukturen entfernt, sobald wirtschaftliche Interessen überwiegen.“

Ein ähnlicher Fall war in der Sendung „Die Höhle der Löwen“ bereits zuvor zu sehen: Das Produkt Touchprint, das Fotos mit Hilfe von KI in ertastbare 3D-Reliefs für blinde Menschen umgewandelt, wurde gemeinsam mit einer blinden Ideengeberin vorgestellt. Im Pitch wurde deutlich, dass sie weder Anteile noch eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen hatte – was von den investierenden Personen, unter anderem Carsten Maschmeyer, deutlich kritisiert wurde. Ein Deal kam nicht zustande. Nach der Ausstrahlung erklärten die gründenden Personen, dass die Ideengeberin inzwischen eine Vergütung erhalte.

Solche Beispiele zeigen ein wiederkehrendes Muster: Menschen mit Behinderungen werden zu Beginn als Personen mit Expertise und authentischem Faktor der Glaubwürdigkeit einbezogen, verlieren aber Mitspracherecht und Teilhabe, sobald wirtschaftliche Entscheidungen anstehen.

Wir vertreten eine klare Position: „Inklusion darf nicht als Geschäftsmodell missbraucht werden. Wer mit der Lebensrealität behinderter Menschen arbeitet, muss sie als gleichberechtigten Partner anerkennen – nicht als Werbefiguren.“

Weiterhin als Interessenvertretung der Gehörlosen betonen wir, dass sich die Kritik nicht gegen einzelne Personen oder Unternehmen, sondern gegen grundsätzliche Probleme von Macht und Teilhabe in der Technologieentwicklung richtet. Ziel ist es, zu zeigen, wie wichtig es ist, gehörlose Menschen dauerhaft und verbindlich an Projekten zu beteiligen, die auf Gebärdensprache aufbauen oder sie repräsentieren.

„Barrierefreiheits-Washing“ statt echter Inklusion

Digitale Avatare klingen nach Fortschritt, werden aber zunehmend genutzt, um Scheinlösungen zu präsentieren. Wenn Verwaltungen oder Unternehmen glauben, mit einem Avatar ihre gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit erfüllt zu haben, entsteht ein gefährlicher Trugschluss: Formal wird Inklusion vorgetäuscht, während gehörlose Menschen weiterhin ohne echte Kommunikation und Beteiligung bleiben.

Würde, Teilhabe und Verantwortung

Echte Innovation in der Gebärdensprach-Technologie ist nur dann glaubwürdig, wenn gehörlose Menschen gleichberechtigt an allen Ebenen beteiligt sind – in Forschung, Entwicklung, Entscheidung und Eigentum. Es ist höchste Zeit, dass nicht länger über Gehörlose entschieden wird, sondern mit ihnen. Nur so kann Inklusion Wirklichkeit werden.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert:

  • 1. Verbindliche Beteiligung gehörloser Fachpersonen bei allen Projekten mit Gebärdensprache
  • 2. Faire Entlohnung und Gewinnbeteiligung für gehörlose Mitwirkende
  • 3. Transparente Datennutzung und kulturelle Verantwortung im Umgang mit Gebärdensprach-Daten
  • 4. Förderprogramme für gehörlose gründende Personen, statt Förderung hörender Vermittelnder
  • 5. Klare ethische Kriterien für Förderungen, Medienpräsenz und Investitionen

Der DGB fordert zudem, dass Projekte, Produkte oder Start-ups, die Gebärdensprache einsetzen oder darstellen, nur dann Förderungen, Medienpräsenz oder Investitionen erhalten dürfen, wenn gehörlose Menschen gleichberechtigt beteiligt sind – als mitgründende, entscheidungstragende und anteilshaltende Personen.

Transparenzhinweis

Dem Deutschen Gehörlosen-Bund ist eine offene und transparente Kommunikation nach außen wichtig: Daher weist der Verband darauf hin, dass Ralph Raule, Präsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes, bis Sommer 2024 gemeinsam mit Alexander Stricker Geschäftsführer der alangu GmbH war. Zugleich ist Ralph Raule Gesellschafter der yomma GmbH, die bis Juni 2024 mit 42,5 Prozent an der alangu GmbH beteiligt war. Diese Beteiligung endete im Zuge der oben beschriebenen, vertraglich geregelten Umstrukturierungen. Ralph Raule ist seitdem nicht mehr operativ in das Unternehmen eingebunden und hat bereits vor rund einem Jahr begonnen, seinen vollständigen Rückzug und den Verkauf seiner Anteile vorzubereiten.

Pressekontakt:

Deutscher Gehörlosen-Bund e. V. Prenzlauer Allee 180 10405 Berlin Email: presse@gehoerlosenbund.de Web: http://www.gehoerlosenbund.de Facebook: www.facebook.com/gehoerlosenbund/ Instagram: https://www.instagram.com/gehoerlosenbund/

 

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