Einleitung
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. setzt sich für einen barrierefreien Zugang zu gesundheitlichen und therapeutischen Leistungen ein. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigen Informationen dazu. Auch finden Sie hier ein Verzeichnis von Behandelnden mit DGS-Kompetenz bzw. Bereitschaft zur Einbeziehung von Dolmetschenden in die Behandlung.
Informationen für gehörlose bzw. hörbehinderte Personen, die eine psychotherapeutische Behandlung suchen:
Im folgenden Abschnitt finden Sie eine Übersicht der verschiedenen gehörlosenfreundlichen psychotherapeutischen und psychiatrischen Angebote in Deutschland. Links ist die Liste der Institutionen, z.B. Beratungsstellen und Krankenhäuser. Rechts findet sich die Liste der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Diese Liste wurde entsprechend den eigenen Angaben der Anbietenden zusammengestellt. Daher übernimmt der DGB e.V. keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Auch ist z.B. mit den Angaben dieser Personen oder der Reihenfolge der Namensnennungen keine Bewertung der betroffenen Person oder ihrer Leistung durch den DGB verbunden. Die Auflistung erfolgt jeweils nach der Postleitzahl.
Danach finden Sie allgemeine Informationen zu den verschiedenen Bezeichnungen im Zusammenhang mit Psychotherapien, zu den Inhalten der Therapien, zu den Anträgen auf Kostenübernahme usw.
Informationen für Anbietende gehörlosenfreundlicher psychotherapeutischer Leistungen, die auf dieser Liste stehen oder auf diese Liste aufgenommen werden möchten:
Sie bieten Behandlungen an und verfügen über Erfahrungen aus Behandlungen mit gehörlosen bzw. hörbehinderten Personen? Hinzu kommend verfügen Sie über Kompetenzen in der Deutschen Gebärdensprache bzw. sind bereit, zur Einbeziehung von Gebärdensprachdolmetschenden in das Behandlungssetting?
Der DGB nimmt Sie gerne entsprechend den u.s. Ausführungen in dieses Verzeichnis auf, um gehörlosen und hörbehinderten Personen die Suche nach barrierefreien Angeboten zu erleichtern.
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Wir streben zur Erleichterung des Überblicks an, die Angaben zu den Therapeutinnen und Therapeuten sowie Einrichtungen gleich zu gestalten. Dabei orientiert sich der Aufbau an den Bedürfnissen und Wünschen gehörloser bzw. hörbehinderter Betroffener. Falls Sie auf diese Liste aufgenommen werden oder Ihre bestehenden Angaben aktualisieren möchten, bitten wir Sie aus den genannten Gründen, Ihre Angaben in derselben Reihenfolge zu machen, wie der bereits bestehenden Auflistung zu entnehmen ist.
Bereits in der Liste aufgeführte Personen bzw. Einrichtungen bitten wir darum, im weiteren Verlauf selbst für den aktuellen Stand der Angaben zu sorgen. Aktualisierungen und Überprüfungen der Angaben kann der DGB e.V. als Selbsthilfeverband leider nicht übernehmen und übernimmt für die gemachten Angaben auch keine Gewähr.
Im Falle gewünschter Änderungen, Ergänzungen, Neuaufnahmen oder Streichungen bzgl. der Therapeutenliste wird um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle bzw. der beauftragten Person für Gesundheit beim DGB e.V. gebeten. Kontaktdaten
Mit der Aufnahme in die Liste und den aufgeführten Daten ist keine Bewertung durch den DGB e.V. verbunden. Aufgeführt werden nur Personen und Einrichtungen, die direkt von Personen mit Behandlungsbedarf aufgesucht werden können.
Verzeichnis der Angebote
Hier finden Sie unsere Liste von Angeboten für gehörlose Patientinnen und Patienten.
Zentrum Überleben gGmbH, Ambulante Abteilung (Psychosoziales Zentrum)
10559 Berlin – Moabit
Turmstrasse 21
Ansprechpersonen:
Nal Lohe (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in)
- Schwerpunkt: Psychotraumatherapie für Menschen nach Flucht und Kriegstrauma unter Einbindung von Sozialarbeit und Sprachmittlung
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, Familie
- Kommunikation: DGS, Sprach- und Kulturmittlung der jeweiligen Landessprachen (Lautsprache)
- Online-Beratung/Therapie: nein
- Kostenübernahme: Krankenkasse, KJHG Psychotherapien und Hilfen zur Erziehung über Jugendämter
E-Mail: n.lohe@ueberleben.org
Website: Zur Webseite
Telefon: +49 15906799150
Hand zu Hand e.V. (Beratungsstelle)
28215 Bremen
Schwarzburger Str. 34
Ansprechpersonen:
Kerstin Baake ( Psycholog:in), Wilma Pannen (Pädagog:in)
- Schwerpunkt: Systemische Therapie
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Paare, Familie
- Kommunikation: DGS
- Online-Beratung/Therapie: nein
- Kostenübernahme: kostenfrei (kein Antrag o.Ä. notwendig)
E-Mail: beratung.und.therapie@handzuhand.net
Website: www.handzuhand.net
Telefon: 0699 00160333 (TeleSign Dolmetschdienst)
Weitere Kontakte: Mobil: 015 167577688 (für Texte oder Videos über Telegram)
KINDERHOSPITAL OSNABRÜCK am Schölerberg (Krankenhaus)
49082 Osnabrück
Iburger Str. 187
Ansprechpersonen:
Sandra Robens
- Schwerpunkt: Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, Familie
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nein
- Kostenübernahme: Krankenkasse, Privat-Krankenversicherung
E-Mail: Robens@Kinderhospital.de
Website: www.kinderhospital.de
Telefon: 0541 5602-0
LWL-Klinik Lengerich (Krankenhaus)
49525 Lengerich
Parkallee 10
Ansprechpersonen:
Dr. med. Johanna Tuschmann (für stationäre Behandlung) und Ambulanz des BZH
- Schwerpunkt: Psychiatrie und Psychotherapie
- Zielgruppe: Erwachsene
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nein
- Kostenübernahme: Krankenkasse, Privat-Krankenversicherung
E-Mail: bzh-lengerich@lwl.org
Website: www.lwl-klinik-lengerich.de
Telefon: Sekretariat Tel.: 0548 1122730 (bis Mitte Oktober, dann neue Rufnummer)
Weitere Kontakte: Fax: 0548 1122731 (bis Mitte Oktober, dann neue Faxnummer)
Evangelisches Beratungszentrum München e.V. (Beratungsstelle)
80336 München
Landwehrstraße 15/3.OG
- Schwerpunkt: Erziehungs-, Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung für Menschen mit Hörbehinderung und deren Angehörige
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Paare, Familie
- Kommunikation: DGS, LBG, Dolmetscheinsatz
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: kostenfrei (kein Antrag o.Ä. notwendig)
E-Mail: hug@ebz-muenchen.de
Website: www.ebz-muenchen.de/hug
Telefon: 0895 9048
Psychologische Beratung des Erzbistums Bamberg (Beratungsstelle)
90478 Nürnberg
Heideloffstraße 21-25
- Schwerpunkt: psychologische Beratung (Hinweis: KEINE Psychotherapie, nur Beratung!)
- Zielgruppe: Erwachsene, Paare, Familie
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: kostenfrei (kein Antrag o.Ä. notwendig)
E-Mail: efl.nuernberg@erzbistum-bamberg.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0911 99 28 22 20
Weitere Kontakte: SMS: 0157-56106687
Psychologische Beratung bei Ehe- und Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen (Beratungsstelle)
90478 Nürnberg
Heideloffstraße 21-25
- Schwerpunkt: Psychologische Beratung (Hinweis: Keine Psychotherapie; Nur für Menschen aus Bayern)
- Zielgruppe: Erwachsene, Paare
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: kostenfrei (kein Antrag o.Ä. notwendig)
E-Mail: efl.nuernberg@erzbistum-bamberg.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0911 99282 20
Weitere Kontakte: SMS: 0157-56106687
Johanna Wiersch (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
10115 Berlin
ÜBAG Große Hamburger Str. 5
- Schwerpunkt: Erwachsene, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nein
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: Psychotherapie.johanna.wiersch@web.de
Telefon: 0309 9216969
Weitere Kontakte: SMS +49 176 72502519
Sally Gerken (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
10315 Berlin – Lichtenberg
Zachertstr. 19
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: praxis.gerken@posteo.de
Nal Lohe (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in)
12045 Berlin
Weichselplatz 6, EG rechts
- Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie, taube und schwerhörige Personen oder CODA bis 21 Jahre
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: info@praxis-lohe.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0179 4384534
Sophie Terhorst (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
27367 Sottrum
Am Eichkamp 27
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: info@psychotherapie-terhorst.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0152 24271362
Weitere Kontakte: Videoanruf mit Telegram App zu meinen Sprechzeiten
Josephine Tanke (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
38100 Braunschweig
Damm 34
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: schwerhörig
- Kommunikation: DGS
- Online-Beratung/Therapie: nein
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: praxis.tanke@posteo.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0531 70215831
Weitere Kontakte: Fax: 0531 70215832
Jennifer Söhn (Heilpraktiker:in für Psychotherapie)
40479 Düsseldorf
Sternstraße 49
- Schwerpunkt: Erwachsene, Traumatherapie, Systemische Therapie, EMDR, PITT
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Selbstzahler:in
E-Mail: kontakt@praxis-robens-soehn.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0211 16360166
Corinna Salnikau (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
44803 Bochum
Am Hülsenbusch 54
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung, Selbstzahler:in, Privatversicherung
E-Mail: pt-salnikau@gmail.com
Telefon: 0234 58882130
Esther Lüer (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin)
48143 Münster
Königsstraße 22/23
- Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: ja
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: info@kjp-lueer.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0251 6090368
Diemut Achtergarde (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
48145 Münster
Rudolfstr. 6
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung, Selbstzahler:in, Privatversicherung
E-Mail: diemut@achtergarde.de
Website: im Aufbau
Telefon: 0251 38423613
Rebekka Molitor (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
48155 Münster
Soester Str. 15
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung, Selbstzahler:in, Privatversicherung
E-Mail: mail@psychotherapie-molitor.com
Website: Zur Webseite
Telefon: 0251 37977112
Cathrin Jürgensen-Böttcher (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
48155 Münster
Soester Straße 15
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: Taub
- Kommunikation: DGS
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kostenerstattungsverfahren
E-Mail: pt-juergensen@web.de
Svenja Senkbeil (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
48565 Steinfurt
Kolpingstraße 2
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie (Hinweis: Aktuell in Elternzeit. Ab 01.07.26 wieder in der Praxis.)
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung, Selbstzahler:in, Privatversicherung
E-Mail: senkbeil.psychotherapie@t-online.de
Website: Zur Webseite
Stephanie Shirazi (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
56566 Neuwied
Bendorfer Straße 22a
- Schwerpunkt: Erwachsene, Tiefenpsychologie, EMDR
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: Grundkenntnisse in DGS/LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: sshirazi@rz-online.de
Telefon: 0262 29223619
Dr. Sarah Neef (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
70178 Stuttgart
Tübinger Straße 18
- Schwerpunkt: Erwachsene, Verhaltenstherapie
- Hörstatus Behandler:in: Taub
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: ja
- Kostenübernahme: Kassenzulassung, Privatversicherung
E-Mail: terminanfrage@psychotherapie-neef.de
Website: Zur Webseite
Telefon: 0151 46176087
Dr. Wolfgang Wirth (Psychologische:r Psychotherapeut:in)
87724 Ottobeuren
Luitpoldstr. 6
- Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Tiefenpsychologie, Traumatherapie, Humanistische Therapieverfahren, Gestalttherapie, Pessotherapie, IFS
- Hörstatus Behandler:in: hörend
- Kommunikation: DGS, LBG
- Online-Beratung/Therapie: nur nach Absprache
- Kostenübernahme: Kassenzulassung
E-Mail: praxis.wirth@t-online.de
Telefon: 0833 2790097
Im Folgenden werden umfangreiche Erklärungen zum Thema „Psychotherapie“ gegeben. Durchgängig wird dabei die weibliche Form benutzt, sie umfasst genauso die männlichen wie diversen Personen.
1. Was ist Psychotherapie?
Was ist Psychotherapie?
„Psychotherapie“ ist die Behandlung seelischer (= psychischer) Probleme mit „seelischen“ Verfahren, z.B. Gespräche, Rollenspiele, Verhaltensübungen.
Nach dem Psychotherapeutengesetz ist Psychotherapie eine Tätigkeit zur „Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen die Notwendigkeit für Psychotherapie“ besteht. Beispiele für „Störungen mit Krankheitswert“ sind Angststörungen oder Depressionen.
Andere psychische (= seelische) Probleme, wie Sinnkrisen, Beziehungs- oder Erziehungsprobleme, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz usw. sind keine „Störungen mit Krankheitswert“. Sie sind Thema für eine psychologische Beratung.
Bei der Kombination, z.B. Eheprobleme zusammen mit einer depressiven Verstimmung, kann jedoch eine Psychotherapie notwendig werden.
Psychologische Beratung
Im Psychotherapeutengesetz steht in §1, dass die psychologische Beratung folgende psychologische Tätigkeiten umfasst: Die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Probleme bzw. Konflikte oder anderer Ziele, die nicht einer Behandlung entsprechen.
In der psychologischen Beratung darf also keine Diagnose und Behandlung von psychischen Störungen erfolgen. Es dürfen nur Hilfestellungen für seelisch (=psychisch) gesunde Menschen mit konkreten Lebensproblemen gegeben werden.
Wer darf Psychotherapie anbieten?
In Deutschland haben folgende Gruppen die Erlaubnis Psychotherapie anzubieten:
- Psychologische Psychotherapeutinnen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
- Ärztliche Psychotherapeutinnen = Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärztinnen anderer Fachrichtungen mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie
- Heilpraktikerinnen für Psychotherapie = Therapeutinnen mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Was bedeutet es, wenn auf dem Praxisschild „Psychotherapie“ steht?
Der Begriff „Psychotherapie“ ist nicht gesetzlich geschützt. Er zeigt also nur an, dass hier Hilfe angeboten wird bei seelischen (= psychischen) Beschwerden.
Dagegen ist der Begriff “psychotherapeutische oder ärztliche Psychotherapeutin” gesetzlich geschützt, also wie ein Gütesiegel. Bei diesen gilt die Bezeichnung nur für ausgebildete Psychotherapeutinnen. Diese Anerkennung der Ausbildung durch eine Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Die Bezeichnung „Psychotherapie“ wird aber auch von „Heilpraktikerinnen für Psychotherapie“ verwendet. Hier erfolgt jedoch keine Ausbildung wie bei den psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeutinnen, die damit die Approbation erwerben. Daher übernehmen die Krankenkassen hier nur im Einzelfall nach einem entsprechenden Antrag die Kosten.
Am besten erkundigt sich jede vorher genau, welche Behandlung benötigt wird, damit man die passende Therapeutin findet und die Finanzierung gesichert werden kann. Bei der Suche kann man sich auch von der Krankenkasse helfen lassen.
2. Psychotherapeutische Berufe
Was ist eine Psychologin?
Eine Psychologin hat an der Universität das Fach Psychologie (= Seelenkunde) studiert und einen Diplom- oder Master-Abschluss. Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben, Empfinden und Verhalten des Menschen. „Psychologin“ ist nicht das gleiche wie „Psychotherapeutin“.
Was ist eine Psychiaterin?
Eine Psychiaterin hat zuerst Medizin studiert, sie ist also eine Ärztin. Nach dem Studium hat sie eine Weiterbildung zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder zur Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie (= Nervenärztin) gemacht. Neben der seelischen Seite kümmern sich Psychiaterinnen auch um die körperliche Seite der Behandlung psychisch kranker Patientinnen. Sie stellen zum Beispiel körperliche Ursachen einer psychischen Erkrankung fest und verordnen Medikamente.
Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie oder andere Fachärztinnen mit der Weiterbildung in Psychotherapie bieten auch Psychotherapie an.
Was ist eine Psychotherapeutin?
Eine Psychologische Psychotherapeutin hat wie eine Ärztin die staatlich anerkannte Zulassung (Approbation) für die Heilkunde. Ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen können die Behandlungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Dafür muss die Psychotherapeutin einen Kassensitz haben bzw. Vertragspsychotherapeutin sein. Und die Patientin muss hierfür die Krankenversichertenkarte mitbringen.
Es dürfen sich deswegen nur bestimmte Berufsgruppen so nennen, nicht aber z.B. Heilpraktiker. Folgende Gruppen dürfen sich „Psychotherapeutin“ nennen:
- Psychologische Psychotherapeutinnen sowie Psychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
- Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärztinnen für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie
- Ärztinnen anderer Fachrichtungen mit einer Zusatz-Weiterbildung in Psychotherapie
Psychotherapeutinnen haben sich auf verschiedene Behandlungsverfahren spezialisiert, z.B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, Systemische Therapie. Manche Psychotherapeutinnen haben auch mehrere Verfahren erlernt. Bei diesen Therapieformen sitzen sich Patientin und Therapeutin meistens gegenüber.
Was ist eine Psychoanalytikerin?
Psychoanalytikerinnen sind Ärztinnen oder Psychologinnen und haben sich auf dem Gebiet der „Psychoanalyse“ weitergebildet. Die Psychoanalyse ist ein weiteres Psychotherapieverfahren.
Viele Menschen denken bei Psychotherapie zuerst an Psychoanalyse. Deshalb haben sie oft leider falsche und beängstigende Vorstellungen von der Psychotherapie, z.B. dass man immer auf dem Sofa liegt. Manche Patienten liegen bei der Psychoanalyse tatsächlich auf einem Sofa und schauen den Therapeuten während der Sitzung nicht an. Das soll es erleichtern, sich mit seiner inneren Welt, seinen Gedanken und Gefühlen zu beschäftigen.
Was ist eine Heilpraktikerin für Psychotherapie?
Heilpraktikerinnen dürfen den Begriff „Psychotherapeutin“ nicht benutzen, aber das Wort „Psychotherapie“. Eine typische Bezeichnung ist z.B.: „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.
Bei Heilpraktikerausbildungen wird keine psychotherapeutische Qualifikation verlangt. Daher machen die meisten noch eine oder mehrere Ausbildungsbausteine an privaten Instituten. Diese Therapeutinnen können ihre Leistungen nur im Einzelfall nach bewilligtem Antrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, von manchen privaten Krankenkassen werden die Kosten übernommen. Ansonsten muss die Behandlung von den Patientinnen selbst bezahlt werden.
Die Kritik an der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz bezieht sich auf die geringen Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung. So müssen ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen wesentlich mehr Weiterbildungsbausteine nachweisen, z.B. theoretische Seminare, Behandlungen mit Supervision, Selbsterfahrungen. Allerdings gibt es auch Heilpraktikerinnen, die sich selbst umfangreich weiterbilden und gute Voraussetzungen für die psychotherapeutische Behandlung haben. Auch macht es oft Sorgen, dass Heilpraktikerinnen nicht an die Schweigepflicht gebunden sind, da der Beruf keine Approbation erfordert. Sie dürften also, anders als psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen, anderen gegenüber Inhalte der Behandlung mitteilen.
3. Die einzelnen Schritte einer Behandlung
Die Sprechstunde
Hier kommt es zum ersten Kontakt zwischen Therapeutin und Patientin. Dabei kann eine erste Verdachtsdiagnose gestellt werden und es können erste Planungsschritte für die Behandlung erfolgen. Je nach der Notwendigkeit der Patientin kann direkt eine Akutbehandlung oder es können sich probatorische Sitzungen anschließen. Der Besuch der Sprechstunde ist die Voraussetzung dafür, eine Psychotherapie zu beginnen. Der Umfang ist hier auf 6 x 25 Minuten begrenzt.
Die psychotherapeutische Akutbehandlung
In akuten seelischen Krisen bzw. Notfällen kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen. Dafür ist kein Antrag bei der Krankenkasse notwendig. Sie soll die Patientin soweit erst einmal stabilisieren, damit sie an einer regulären ambulanten Psychotherapie oder z.B. an einer (teil-)stationären psychotherapeutischen Behandlung teilnehmen kann. Die Akutbehandlung ist zeitlich befristet auf höchstens 24 x 25 Minuten bzw. 12 x 50 Minuten.
Probatorische Sitzungen
Das Ziel der probatorischen Sitzungen ist es, zu schauen, ob der Aufbau einer Beziehung zwischen Patientin und Therapeutin klappt, d.h. ob die Patientin und die Therapeutin sich gut verstehen. Auch wird geschaut, ob z.B. die Einbeziehung einer dolmetschenden Person klappen kann. Vor allem aber erfolgen in diesen Sitzungen eine ausführliche Diagnostik und das Erstellen eines Behandlungsplans, wobei auch geprüft wird, ob das ausgewählte Behandlungsverfahren Erfolg verspricht.
Dauer psychotherapeutischer Behandlungen
Die Anzahl der Sitzungen im Rahmen einer Behandlung ist je nach Psychotherapieverfahren unterschiedlich. Nicht selten genehmigen die Krankenkassen erst einmal nur einen Teil der möglichen Höchstzahl an Sitzungen und nach erneuter Prüfung die restliche Anzahl der Sitzungen. Üblicherweise beträgt die Höchstzahl der Sitzungen bei der Verhaltenstherapie 80, bei der tiefenpsychologischen Psychotherapie 100, bei der systemischen Therapie 48 und bei der analytischen Psychotherapie 300.
Wichtig: Gebärdensprachdolmetschende in der Psychotherapie
Für gebärdensprachige Personen ist eine psychotherapeutische Behandlung mittels gebärdensprachlicher Kommunikation direkt mit der Therapeutin der beste Weg, um einen möglichst großen Behandlungserfolg erreichen zu können. Leider gibt es nur sehr wenige Psychotherapeutinnen mit Gebärdensprachkompetenz, so dass oftmals Psychotherapien mit Dolmetschenden die einzige Möglichkeit für Betroffene sind.
In den ersten Sitzungen ist daher auch zu klären, wie weit die Patientin und die Therapeutin mit der Anwesenheit der Dolmetscherin klar kommen.
Wenn die Kosten für die Psychotherapie von der Krankenkasse getragen werden, werden auch die Kosten der hierfür notwendigen Dolmetschendenleistungen übernommen. Damit es keine Unklarheiten gibt, sollte im Antrag bzw. gleich zu Beginn die Krankenkasse über den Dolmetschendenbedarf informiert werden.
4. Kassenleistung und Kostenerstattung
Was bezahlt die Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen aktuell die Behandlungskosten für eine “psychische Störung mit Krankheitswert“. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. (Durch die im Juli 2026 verabschiedete Gesundheitsreform dürfte sich dies allerdings ändern, wobei Genaueres dazu noch nicht bekannt ist). Andere Leistungen, z.B. Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung, werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Damit die Krankenkasse bezahlt, wird oft eine ärztliche Abklärung gefordert, ob eine psychische Krankheit vorliegt.
Die Krankenkasse bezahlt in Deutschland die Kosten der folgenden Therapieformen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, systemische Therapie und analytische Psychotherapie. Andere, in Deutschland wissenschaftlich anerkannte,Therapieformen gelten bisher als nicht „erstattungsfähig“. Deshalb werden sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Bei den privaten Krankenkassen müssen die Versicherten den Vertrag genau lesen, um zu wissen, welche Kosten diese übernehmen. Es gibt private Versicherungsverträge bei denen die Kosten für die Psychotherapie nicht übernommen wird, es gibt aber auch Verträge, wonach die Kosten für die Durchführung gesondert benannter Therapieverfahren übernommen werden.
Falls Sie selbst keine Psychotherapeutin finden, sollten Sie sich von den Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen lassen. Diese ist unter der Website 116117.de schriftlich, z.T. auch gebärdensprachlich, erreichbar und telefonisch unter der Nummer 116117. Entsprechend der schriftlichen oder telefonischen Befragung teilen Sie dazu neben Ihren Beschwerden und dem Behandaltungsbedarf auch den notwendigen Kommunikationsbedarf mit.
Kann die Terminservicestelle weder eine niedergelassene Psychotherapeutin noch eine Krankenhausambulanz finden, die eine Psychotherapie mit Ihnen durchführen kann, dann gibt es eine letzte Möglichkeit: das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.
Das Kostenerstattungsverfahren
Die Abwicklung der Bezahlung einer Psychotherapie bei ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeutinnen mit einem Kassensitz erfolgt direkt zwischen den Therapeutinnen und der Krankenkasse, wenn sie die „Kassenzulassung“ haben. Wenn Sie aber schon lange (z.B. mehr als drei oder vier Monate) nach einem Behandlungsplatz gesucht, viele Absagen erhalten haben und bald Hilfe brauchen, dann können Sie auch Hilfe von einer Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung bekommen. Sie müssen aber zuerst diese Behandlung bei der Krankenkasse beantragen, das machen Sie meistens zusammen mit der Psychotherapeutin.
Bei der gewünschten Psychotherapeutin, die keine Kassenzulassung besitzt, sollten Sie vor dem Erstgespräch nach den finanziellen Bedingungen fragen. Einige dieser Psychotherapeutinnen verlangen, dass Sie das Erstgespräch selbst bezahlen.
Checkliste zur Antragsstellung im Kostenerstattungsverfahren
Folgende Tipps gibt die Bundespsychotherapeutenkammer für den Antrag im Kostenerstattungsverfahren, damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt:
- Den Antrag an die Krankenkasse, sich von einer Psychotherapeutin in einer Privatpraxis behandeln zu lassen, begründen Sie damit, dass Sie keine andere Therapeutin finden.
- Als Nachweis legen Sie das Schreiben der Terminservicestelle dazu, in dem Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt hat, dass sie Ihnen keinen Behandlungsplatz vermitteln kann.
- Diesem Schreiben legen Sie auch die Bescheinigung der Psychotherapeutin bei, bei der Sie in der Sprechstunde waren und die festgestellt hat, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung dringend eine psychotherapeutische Behandlung brauchen.
- Zusätzlich sollten Sie der Krankenkasse mitteilen, bei welcher Psychotherapeutin in Privatpraxis die Behandlung durchgeführt werden kann.
- Dieser Antrag bezieht sich u.a. auf die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V. Wenn der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Weitere Informationen finden Sie im BPtK-Ratgeber für psychisch kranke Menschen „Kostenerstattung“.
Dabei müssen Sie aufpassen:
- Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor Beginn der Psychotherapie gestellt und von Ihnen unterschrieben werden. Die Therapie kann von der Krankenkasse nicht bezahlt werden bzw. Sie können kein Geld zurückbekommen, wenn Sie von der Krankenkasse noch keine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme bekommen haben.
- Das Erstgespräch bei Psychotherapeutinnen kann kostenlos sein. Darüber muss die Psychotherapeutin Sie vor der Behandlung aufklären.
- Manchmal müssen für probatorische Sitzungen und die eigentliche Therapie verschiedene Anträge gestellt werden. Das ist notwendig, wenn die Krankenkasse zuerst nur die Übernahme der Kosten für die probatorischen Sitzungen genehmigt hat.
- Die Krankenkassen müssen nach spätestens drei Wochen über den Kostenübernahmeantrag entschieden haben. Unter besonderen Bedingungen, z.B. wenn ein Gutachten erforderlich ist, kann sich die Frist auf höchstens fünf Wochen verlängern.
- Lesen Sie bitte den Behandlungsvertrag genau durch und lassen sich Unklarheiten erklären.
5. Therapieverfahren & Erstgespräch
Welche Therapieverfahren werden von den Krankenkassen bezahlt?
Verhaltenstherapie:
Der Ansatz ist, dass problematisches Verhalten erlernt wurde und auch wieder verlernt werden kann. Es geht darum, Gedanken und Gefühle einzubeziehen und Situationen genau anzuschauen. In der Behandlung wird deswegen nach Zielen und Lösungen gesucht, häufig werden Verhaltensübungen (z.B. Konfrontation mit Ängsten) eingesetzt.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
Dieses Verfahren kommt aus der Psychoanalyse. Der Schwerpunkt liegt auf inneren Konflikten, die aktuell auftreten, ihren Beginn aber sehr früh und/oder im Unbewussten haben. Man sitzt sich gegenüber, die Behandlung findet 1-2 mal wöchentlich statt.
Analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“):
Dies ist eine aufdeckende Therapie. Sie versucht, unbewusste Zusammenhänge zu vermitteln. Manchmal sitzen sich die Patientin und die Therapeutin gegenüber, manchmal liegt die Patientin auf einer Couch und die Therapeutin sitzt hinter ihr. Die Patientin sagt möglichst alles, was sie bewegt (freies Assoziieren), während die Therapeutin die dabei gewonnenen Erkenntnisse mitteilt („Deutung“). Ziel ist eine tiefgehende Veränderung lang andauernder Muster.
Systemische Therapie:
Der Schlüssel zum Verständnis liegt vor allem im „System“ und den zwischenmenschlichen Beziehungen einer Patientin (z.B. Familienmitglieder). Oft werden Techniken mit Symbolen eingesetzt, wie das Aufstellen von Familienmitgliedern im Raum, um Beziehungen sichtbar zu machen.
Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Krankenkasse nur für eine von diesen vier Psychotherapieverfahren bezahlt, da diese wissenschaftlich anerkannt sind.
Wann sollten Sie zur Ärztin und wann zur Psychologischen bzw. Ärztlichen Psychotherapeutin gehen ?
Ärztinnen haben durch ihre am menschlichen Körper orientierte Ausbildung zuerst einmal eine biologisch-medizinische Sicht auf den Menschen. Diese Sichtweise kann auch für Personen mit seelischen Problemen sehr wichtig sein, denn viele körperliche Beschwerden (z.B. Kopfschmerzen, Rückenschmerzen) werden durch seelische Probleme verursacht. Auch umgekehrt werden viele seelische Probleme durch körperliche Erkrankungen ausgelöst oder verstärkt. Sie sollten vor einer Psychotherapie abgeklärt und gegebenenfalls behandelt werden.
Psychologinnen haben eine psychologische Sichtweise auf die Menschen. Als psychologische Psychotherapeutinnen haben sie ihre Sichtweise durch die Weiterbildung mit Abschluss der Approbation auf die Psychotherapie erweitert.
Selbstverständlich können Sie zuerst eine psychologische Psychotherapeutin aufsuchen, die Sie weiter beraten kann.
Auch wenn es Ihnen vor allem körperlich schlecht geht, kann die Ursache seelisch sein. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich Hilfe holen, wenn Sie diese brauchen. Es ist dann nicht so wichtig, zu welcher von beiden Berufsgruppen Sie zuerst gehen.
Checkliste: Fragen für das Erstgespräch
Überlegen Sie sich vorher, welche Fragen Sie haben. Am besten schreiben Sie diese auf und nehmen sie zum Gespräch mit. Für Ihre Fragen müssen Sie sich nicht schämen.
„Entstehen für mich Kosten für das Erstgespräch?“
Fragen Sie das vor dem Erstgespräch. Bei von den Kassen zugelassenen Psychotherapeutinnen werden die Kosten dafür normalerweise von der Krankenkasse übernommen.
„Sind Sie berechtigt, mit der Krankenkasse abzurechnen?“
Auch dieses sollten Sie vor oder im Erstgespräch klären. Unterschreiben Sie keinen Therapievertrag, mit dem Sie sich zur Kostenübernahme verpflichten. Bekommen Sie von der Therapeutin einen solchen Vertrag, bedeutet das normalerweise, dass sie nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann.
„Wie gehen Sie vor? Und nach welchen therapeutischen Methoden und Techniken arbeiten Sie?“
Hierdurch erfahren Sie, welche therapeutischen Methoden und Techniken genutzt werden und ob sie Ihnen helfen können.
„Wie verlaufen die Sitzungen genau?“
Fragen Sie, was Sie wissen möchten. Z.B.: Wird nur über Probleme gesprochen? Hört die Therapeutin nur zu oder stellt sie nur Fragen? Wird auch über Lösungen gesprochen? Gibt es z.B. Hausaufgaben? usw.
„Was schätzen Sie, wie lange könnte es etwa dauern, bis es zu positiven Veränderungen kommt?“
Bei einigen psychischen Störungen gibt es Erfahrungswerte, wann mit erkennbaren Verbesserungen gerechnet werden kann.
„Mit welchen Schwierigkeiten/Nebenwirkungen muss ich im Zusammenhang mit der Therapie rechnen?“
Diese Frage ist wichtig und kann Angst oder Hemmungen reduzieren. Die Seriosität einer Therapeutin zeigt sich auch darin, dass sie Fragen nach möglichen Schwierigkeiten beantworten kann (z.B. ob mehr zeitlicher Aufwand notwendig ist, ob vorübergehend mehr seelische Belastungen zu erwarten sind oder ob man sich zu ungewohnten, neuen Verhaltensweisen überwinden muss).
Sie müssen sich am Ende der ersten Sitzung nicht sofort entscheiden, ob Sie die Therapie beginnen wollen. Die Krankenkassen bezahlen 4-5 „Probesitzungen“. Das soll Ihnen helfen, eine passende Therapeutin zu finden.
Wenn Sie in der ersten Sitzung (“Sprechstunde”) kein gutes Gefühl haben, können Sie auch bei anderen Psychotherapeutinnen ein Erstgespräch führen. Denn Sie müssen sich bei Ihrer Therapeutin gut fühlen, sie muss Ihr Interesse anregen können und für Sie angenehm sein. Es ist Ihre Entscheidung, bei wem Sie die Therapie beginnen möchten.
Wenn Sie unsicher sind, noch Zeit für die Entscheidung brauchen oder die Therapeutin nicht enttäuschen möchten, dann können Sie sagen, dass Sie noch etwas Bedenkzeit brauchen.
Die Krankenkasse wird nach Absprache die Kosten übernehmen, wenn ein Therapeutenwechsel bereits in den ersten Sitzungen erfolgt.
Wer sich weiter informieren möchte, kann dies über die Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer tun: bptk.de
Überarbeitet und aktualisiert: Dr. Ulrike Gotthardt im Juli 2026 auf der Basis eines Entwurfs von C. von Pappenheim von 2014.
Quellen: therapie.de, BPtK, KBV


