Satzung

Satzung

Präambel

Der Deutsche Gehörlosen-Bund versteht die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige, vollwertige und natürliche Sprache einer sprachlichen Minderheit. Sie ist die zentrale Verständigungsform der Gebärdensprach-Gemeinschaft und prägt in grundlegender Weise Identität, Kultur, Bildung, psychische Gesundheit sowie die gesellschaftliche und politische Teilhabe gehörloser Menschen.

Die Deutsche Gebärdensprache bildet traditionell das Fundament des sozialen und kulturellen Zusammenlebens der Gebärdensprachgemeinschaft. Ihre uneingeschränkte Anerkennung, Förderung und ihr Schutz sind wesentliche Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Menschenwürde. Der Deutsche Gehörlosen-Bund weist darauf hin, dass fehlender oder verzögerter Zugang zu einer vollwertigen Sprache zu sprachlicher Deprivation führen kann, die schwerwiegende und langfristige Auswirkungen auf die persönliche, soziale und kognitive Entwicklung hat.

Die Deutsche Gebärdensprache ist nicht lediglich ein Mittel zum Ausgleich von Einschränkungen, sondern eine eigenständige Sprache mit kultureller, sozialer und bildungsrelevanter Bedeutung. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit und die volle Entfaltung der Persönlichkeit gehörloser Menschen.

Die Bedeutung der deutschen Schrift- und Lautsprache für eine selbstbestimmte Lebensführung in der Gesellschaft wird hiervon nicht in Frage gestellt. Vielmehr setzt sich der Deutsche Gehörlosen-Bund für die Anerkennung und Vermittlung mehrsprachiger Kompetenzen sowie für einen gleichberechtigten Zugang zu den jeweils erforderlichen Kommunikationsformen ein.

Die Zugehörigkeit zur Gebärdensprachgemeinschaft ist nicht vom Grad der Hörbehinderung abhängig, sondern orientiert sich am Bedarf und an der Identifikation mit einer gebärdensprachlich geprägten Kommunikation und Kultur. Der Deutsche Gehörlosen-Bund versteht sich daher als Interessenvertretung aller Menschen, die sich der Gebärdensprachgemeinschaft und Gehörlosenkultur verbunden fühlen.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund bekennt sich zu den Zielen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Er setzt sich für die konsequente Umsetzung der sich daraus ergebenden staatlichen Verpflichtungen ein, einschließlich der von der Bundesregierung zu entwickelnden und fortschreitenden Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Hier können Sie die Satzung vom DGB e.V. entnehmen.

Beiratsordnung

Präambel
Die Gehörlosen-/Behindertenpolitik ist oftmals eine föderalistische Aufgabe. Den Prinzipien des Föderalismus folgend, soll diese Beiratsordnung Richtlinien für die Vernetzung innerhalb der Mitgliedsverbände des Deutschen Gehörlosen-Bundes bereitstellen. Ziel dieser Beiratsordnung für die Ernennung von Bundesreferenten bzw. Bundesbeauftragten ist ein verstärkter Austausch im Bereich der politischen Arbeit, so dass die aktive Beteiligung effizienter und fundierter erfolgen kann. Die Beiratsordnung konkretisiert den § 12 der Satzung des DGB vom 26.10.2013. Mithilfe des Präsidiums und des Beirats kann so die Interessenvertretung für die Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft verstärkt wahrgenommen werden.

Hier können Sie die Beiratssordnung lesen.

Ehrenordnung

Richtlinien zur Verleihung von Ehren- und Verdienstnadeln Ehrenurkunden, Karl-Wacker-Ehrenplakette und Kulturpreise.

Hier können Sie die Ehrenordnung herunterladen.

Antrag auf Verleihung

Antrag auf Verleihung der silbernen und goldenen Ehrennadeln lt. Ehrenordnung und der silbernen und goldenen Verdienstnadeln für besondere Verdienste lt. Ehrenordnung.

Hier können Sie den Antragsbogen ausfüllen und an die Geschäftsstelle des DGB schicken.

Transparenzerklärung

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. steht für Offenheit, Verantwortung und Nachvollziehbarkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln, Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Transparenz ist für uns ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit als bundesweiter Interessenverband der Gehörlosen und hörbehinderten Menschen in Deutschland.

Mit der Veröffentlichung unserer Transparenzliste für das Berichtsjahr 2023 legen wir offen, wie sich unsere finanziellen Mittel zusammensetzen und wie sie verwendet werden.

Unsere Zielsetzung ist es, das Vertrauen unserer Mitglieder und Unterstützenden zu stärken und einen klaren Überblick über die Finanzierung unserer Projekte, Tätigkeiten und Strukturen zu geben.

Grundsätze unserer Transparenz:

  • Wir veröffentlichen regelmäßig einen Jahresbericht mit Finanzdaten.
  • Wir legen offen, aus welchen Quellen unsere Mittel stammen (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Projektförderungen).
  • Wir zeigen, wie die Mittel satzungsgemäß eingesetzt werden.
  • Wir bekennen uns zu den Leitlinien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ).

Hier finden Sie die vollständige Transparenzerklärung 2023.

Hier finden Sie die vollständige Trasnsparenzerklärung 2024.

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